Es werden Beiträge an die frühe Förderung (inkl. Sprachförderung) gewährt. Der Anspruch und die Höhe der Beiträge sind abhängig vom Einkommen und vom Erwerbspensum oder einer sozialen Indikation. Die Voraussetzungen sind im Reglement und in der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung geregelt.
Wichtig:
Die Kostengutsprache ist jeweils auf ein Schuljahr befristet. Sie müssen für jedes Schuljahr einen neuen Antrag stellen.
Eine Auszahlung erfolgt erst, wenn der vollständige Antrag bei uns eingegangen ist.
Dokumente
Antragsformular Betreuungsgutscheine
Antragsformular Betreuungsgutschein Frühe Förderung
Antragsformular Betreuungsgutschein Tageslager
Bestätigung Arbeitgeber
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde, Tel. 061 706 95 55.
Die Stiftung Sunnegarte bietet im Auftrag der Gemeinde Arlesheim am Stollenrain 10 sowie am Standort Blauenstrasse schulergänzende Betreuungsangebote für Kindergarten- und Primarschulkinder an.
Telefon Pädagogische Leitung Sunnegarte: 061 701 49 25, E-Mail