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Gewerbekehricht

Für die Entsorgung von Gewerbekehricht wird das verursachergerechte Wägesystem angewendet. Dadurch bezahlen Sie nur die Entsorgungskosten pro Kilogramm. Beim Anheben bzw. beim Absenken des Containers wird das Bruttogewicht bzw. das Tara ermittelt. Der verwogene Abfall wird  durch die Anton Saxer AG im Auftrag der Gemeinde quartalsweise in Rechnung gestellt. Die Abfuhrtermine entsprechen denjenigen der übrigen Kehrichtsammlung.

Die Anmeldung für Gewerbekehricht-Container erfolgt über:

GEMEINDEVERWALTUNG ARLESHEIM
Tiefbau, Umwelt und Planung

oder direkt mit dem Formular.

Gemäss Umweltschutzgesetz ist der Kanton zustän­dig für die Entsorgung von Siedlungsabfällen (Art. 31b USG). Im Umweltschutzgesetz Baselland (USG BL) hat der Kanton diese Aufgabe den Gemeinden delegiert. Gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 22. Juni 1999 gelten unsortierte Abfälle aus Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, unabhängig von der Menge, als Siedlungsabfall und unterliegen somit dem kommunalen Entsorgungsmonopol.

Sonderabfälle; aus gewerblicher und industrieller Tätigkeit sind gemäss den eidgenös­sischen Bestimmungen separat zu entsorgen, diese sind beim Kanton anzumelden.
 

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