Die Sozialberatung Arlesheim steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Gemeinde offen, die sich in einer persönlichen, familiären oder finanziellen Notlage befinden. Die Beratung ist kostenlos.
Unser Angebot umfasst unter anderem:
• Beratung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, Paaren und Familien
• In persönlichen, familiären und finanziellen Fragen
• Vermittlung von finanziellen Hilfen
• Vermittlung an spezialisierte Fachstellen
Melden Sie sich für eine Beratung während der Bürozeiten unter Tel. 061 706 95 66 oder per Mail auf szlbrtngrlshmblch.
Die Sozialberatung übernimmt die fachliche Beratung von Einwohnerinnen und Einwohnern die Leistungen der Sozialhilfe beantragen. Die Sozialberatung klärt die Situation der Betroffenen umfassend und professionell ab, stellt Anträge an die Sozialhilfebehörde und übernimmt die Fallführung.
Ziel der Sozialhilfe ist die Sicherung der materiellen Existenz und die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit sowie die berufliche Integration.
Die Sozialhilfe gelangt nur dann zur Anwendung, wenn andere Hilfsquellen ausgeschöpft sind oder versagen. Das sozialhilferechtliche Existenzminimum setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf, den Wohnungskosten und der Krankenkassengrundversicherung.
Ein Unterstützungsantrag kann, nach persönlicher Vorsprache, bei den Sozialen Diensten bezogen werden. Melden Sie sich für eine Beratung während der üblichen Bürozeiten unter Tel. 061 706 95 66 66 oder per Mail auf szlbrtngrlshmblch.
• Merkblatt Sozialhilfe (folgt, ist noch in Bearbeitung)
• Formular Unterstützungsgesuch Sozialhilfe (folgt, ist noch in Bearbeitung)
Die Sozialberatung der Gemeinde Reinach klärt die Situation umfassend und professionell ab und stellt Anträge an die Sozialhilfebehörde. Die Fallführung erfolgt durch die Sozialberatung, im Auftrag der Sozialhilfebehörde.
Ihre Anfrage wird vertraulich, detailliert und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt. Oft macht es Sinn, sich frühzeitig um die Lösung von Problemen zu kümmern. Zögern Sie nicht, die Hilfe der Sozialberatung in Anspruch zu nehmen.
Kinder sowie Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen haben ein Recht auf Schutz und Unterstützung. In Situationen, in denen Menschen Belastungen oder Benachteiligungen ausgesetzt sind, kann Hilfe von Aussen eine wichtige Unterstützung sein.
Die Sozialberatung vollzieht die folgenden gesetzlichen Aufgaben im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes für Einwohnerinnen und Einwohner von Arlesheim im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Birstal:
Für Informationen zum Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren, für Fragen zu Unterhaltsvereinbarungen und für Gefährdungsmeldungen nehmen Sie bitte mit der KESB Birstal Kontakt auf.
Notfallkontakte:
Weitere und ausführlichere Informationen zu den einzelnen Angeboten werden vom Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) bereitgestellt:
Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen | 14.00 – 18.00 |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Die Verwaltung ist unter 061 706 95 55 erreichbar. Termine können auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen | 14.00 – 18.00 |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | geschlossen |
Freitag | geschlossen | geschlossen |
Die Steuerabteilung ist unter 061 706 95 55 erreichbar.
Montag | 09.30 - 12.00 | |
Dienstag | 09.30 - 12.00 | 14.00 - 18.00 |
Mittwoch | 14.00 - 16.00 | |
Donnerstag | 09.30 - 12.00 | |
Freitag | 09.30 - 12.00 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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