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Musikschulrat

Musikschulrat
c/o Herr Andreas Lucco

E-Mail






 
 
 

Aufgaben des Musikschulrats

  • er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit
  • er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung
  • er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern vor
  • er genehmigt das Schulprogramm
  • er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse
  • er kann eine Anzahl von Tagen festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können
  • er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung

Für die Tätigkeit des Musikschulrates sind die Bestimmungen des kantonalen Bildungsgesetzes und des Musikschulreglementes der Gemeinde massgebend.
Die Geschäfte des Musikschulrates werden von der Schulleitung oder ressortverantwortlichen Mitgliedern des Musikschulrates vorbereitet. Der Leiter der Musikschule und Vertreter/innen der Lehrerschaft sind mit beratender Stimme an den Sitzungen des Schulrates anwesend.

Geschäftsordnung des Musikschulrats

 
 

Wahl

Der Musikschulrat wird gemäss Gemeindeordnung alle vier Jahre vom Schulrat gewählt. Die laufende Amtsperiode dauert vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2028.

 
 

Mitglieder

Name Vorname Funktion
Lucco Andreas Präsidium
Hofer Regula Vizepräsidium
Andersson Steve
Honegger Michael
Schnyder Emanuel Vertretung Lehrpersonen (beratende Funktion)
Treyer Brigitte Vertretung Gemeinderat
Schönhaus David Vertretung Schulleitung (beratende Funktion)
Bartels Katrin Protokoll

Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
E-Mail

 
 

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00
Mittwoch 14.00 - 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00

Gemeindebibliothek Arlesheim

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
 
 
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