Hauskehricht West

Als Hauskehricht gilt brennbares Material, welches in Kehrichtsäcken bis 110 Liter Platz hat und nicht rezykliert werden kann. Darunter fallen Verbundwertstoffe, Kunststoffe (beschichtetes Papier/Karton, Windeln, Hygieneartikel, Plastikflaschen usw.).
Auch Asche (kalt), Katzenstreu, Glühbirnen, Kleinalu und kleine Mengen an zerbrochenem Geschirr gehören in den Kehrichtsack Brennbares Kleinsperrgut max. 100x50x50 cm darf der wöchentlichen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.


Abfuhr jeden Montag (Kreis West) und Donnerstag (Kreis Ost), ausgenommen Feiertage. Fällt die Kehrichtabuhr an einem Feiertag aus, so wird am darauffolgenden Abfuhrtag das ganze Gemeindegebiet entsorgt.

Daten siehe Terminkalender.

Der Kehricht wird in dem blauen Arleser-Sagg entsorgt. Die Kehrichtsäcke dürfen frühstens am Vorabend des Abfuhrtages, müssen jedoch bis spätestens um 07:00 Uhr des Abfuhrtages an der Strasse bereitgestellt werden.

Der Arleser-Sagg ist in den Grössen 17 Liter, 35 Liter und 60 Liter erhältlich. Für die Entsorgung des Hauskehrichts in 110-Liter Abfallsäcken können die schwarzen Säcke verwendet werden, die mit 2 Sperrgutmarken beklebt werden müssen.

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00geschlossen

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
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