Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Seite übersetzen

Wohnungsabnahmen

Bei Aufgabe einer Mietwohnung besteht sowohl für den Vermieter, wie auch für den ausziehenden Mieter, die Möglichkeit, eine amtliche Wohnungsabnahme zu verlangen. Die Aufforderung für die Wohnungsabnahme ist mindestens 2 Wochen vor dem Auszug beim Ordnungsdienst telefonisch (061 706 95 42) zu beantragen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Die Abnahme ist kostenpflichtig und muss durch diejenige Partei bezahlt werden, welche die Abnahme wünscht.
  • Die Wohnung muss geräumt sein. Grundsätzlich erfolgt im Anschluss an die Abnahme die Schlüsselabgabe.
  • Es wird ein Abnahmeprotokoll über den Zustand der Wohnung erstellt. Offensichtliche Mängel werden notiert.
  • Beide Parteien erhalten eine Kopie des Abnahmeprotokolls.

Die Kosten für die Wohnungsabnahme betragen Fr. 100.-- für die erste Stunde. Darüber hinaus Fr. 25.-- für jede angebrochene Viertelstunde.

Mieterinnen- und Mieterverband Baselland
Hauseigentümerverband Baselland
Ordnungsdienst, Tiefbau, Umwelt und Planung