Anmeldung, Abmeldung

Einwohnerdienste / Empfang

Wenn Sie den Wohnsitz wechseln, melden Sie sich bitte innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten. Sie haben die Möglichkeit die Abmeldung und Anmeldung online zu tätigen. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie unter

www.eumzug.swiss


Möchten Sie die Abmeldung/Anmeldung persönlich tätigen, benötigen Sie die unten aufgeführten Unterlagen.

Falls ein Elternteil resp. nicht verheiratete Eltern mit unmündigen Kindern umziehen, wird zusätzlich das Formular «Erklärung elterliche Sorge» benötigt.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor der Anmeldung bei Ihrer jetzigen Niederlassungsgemeinde abmelden müssen.

Abmeldung

  • Identitätsausweis
  • Wegzugadresse
  • Wegzugsdatum


Anmeldung 

CH-Staatsangehörige und 
EU/EFTA Staatsangehörige (Zuzug innerhalb der Schweiz) und
Drittstaatangehörige (Zuzug innerhalb Kanton BL)

  • Identitätskarte oder Pass
  • Heimatschein (falls vorhanden)
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)
  • Krankenkassenkarte
  • Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
  • Ausländerausweis


EU/EFTA-Staatsangehörige (Zuzug aus dem Ausland)

  • Identitätskarte oder Pass
  • Krankenkassenkarte (falls vorhanden)
  • Kopie des Arbeitsvertrages oder der Arbeitsbestätigung
  • Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung 
  • Fragebogen


Drittstaatangehörige (Zuzug aus dem Ausland oder einem anderen Kanton)

  • Pass
  • Kopie der Ermächtigung zur Visumerteilung (Zuzug aus dem Ausland)
  • Kopie des Arbeitsvertrages oder der Arbeitsbestätigung (Zuzug aus dem Ausland, falls vorhanden)
  • Ausländerausweis (bei Kantonswechsel)
  • Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
  • Für den Kantonswechsel muss ein Gesuch an das Amt für Migration BL gesandt werden
  • Fragebogen 



Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG)
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz AUG)
Anmeldungs- und Registergesetz (ARG)
Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV)

Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
E-Mail

 
 

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00geschlossen

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
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