Angaben zur Dienstleistung

Wenn Sie nach Arlesheim ziehen, melden Sie sich bitte persönlich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten an. Vor der Anmeldung in Arlesheim, melden Sie sich bitte in Ihrem jetzigen Wohnort ab.

Bitte bringen Sie die entsprechenden, unten ausgeführten Unterlagen für die Anmeldung mit. Auf dem Formular (siehe unten) für die Datenerhebung im Einwohnerregister finden Sie alle Daten, die erfasst werden müssen. Sie können dieses Formular bereits ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen.



CH-Staatsangehörige und
EU/EFTA Staatsangehörige (Zuzug innerhalb der Schweiz) und
Drittstaatangehörige (Zuzug innerhalb Kanton BL)

  • Identitätskarte oder Pass
  • Heimatschein (falls vorhanden)
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)
  • Abmeldebescheinigung
  • Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
  • Ausländerausweis (EU/EFTA-Staatsangehörige)
  • 1 Passfoto (EU/EFTA- Staatsangehörige, nur wenn Zuzug aus einem anderen Kanton)




EU/EFTA-Staatsangehörige (Zuzug aus dem Ausland)

  • Identitätskarte oder Pass
  • 2 Passfotos (Kinder: ab 2 Jahren)
  • Kopie des Arbeitsvertrages oder der Arbeitsbestätigung
  • Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
  • Ausgefülltes Gesuchsformular für nicht erwerbstätige EU/EFTA-Bürger




Drittstaatangehörige (Zuzug aus dem Ausland oder einem andern Kanton)

  • Pass
  • 1 Passfoto (Kinder: ab 2 Jahren)
  • Kopie der Ermächtigung zur Visumerteilung (Zuzug aus dem Ausland)
  • Ausländerausweis (falls vorhanden)
  • Für den Kantonswechsel muss ein Gesuch an das Amt für Migration BL gesandt werden




Abmeldung
Wenn Sie von Arlesheim wegziehen, melden Sie sich bitte persönlich oder schriftlich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten ab. Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Identitätsausweis
  • Wegzugadresse
  • Wegzugsdatum
  • bei schriftlicher Abmeldung: Unterschriebenes Abmeldungsschreiben (siehe Dokumente)
Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG)
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz AUG)
Anmelde- und Registergesetz (ARG)
Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV)

Contact

Municipal Administration
Domplatz 8
4144 Arlesheim, 061 706 95 55

061 706 95 55

 
 

Opening Hours

Municipal Administration, Domplatz 8

Monday 08.00 - 11.30 14.00 - 16.30
Tuesday 08.00 - 14.00 closed
Wednesday closed 14.00 - 18.00
Thursday 08.00 - 11.30 14.00 - 16.30
Friday 08.00 - 14.00 closed

The administration can be reached by phone 061 706 95 55.

Tax Department, Domplatz 8

Monday 08.00 - 11.30 14.00 - 16.30
Tuesday 08.00 - 14.00 closed
Wednesday closed 14.00 - 18.00
Thursday 08.00 - 11.30 14.00 - 16.30
Friday 08.00 - 14.00 closed

Social counselling, Pfeffingerhof, Stollenrain 11

Monday 09.30 - 12.00 closed
Tuesday 09.30 - 12.00 14.00 - 18.00
Wednesday closed 14.00 - 16.00
Thursday 09.30 - 12.00 closed
Friday 09.30 - 12.00 closed

Operation Centre and Water Supply, Dornwydenweg 7

Monday-Thursay 07.00 - 12.00 13.00 - 16.30
Friday 07.00 -12.00 13.00 - 16.00

Appointments outside opening hours can be arranged upon request

 
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