Fristerstreckung - Steuererklärung

Fristerstreckungsgesuch
Steuern

Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen können, besteht hier die Möglichkeit, ein Gesuch um Fristerstreckung einzureichen.

Für eine Fristverlängerung bis 31. Mai muss kein Gesuch mehr eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Fristerstreckungen, die über den 31. Mai hinausgehen, bewilligungs- und gebührenpflichtig (40.--) sind und schriftlich bestätigt werden. Gesuche um Fristerstreckungen, die über den 30. September hinausgehen, sind in jedem Fall schriftlich einzureichen und werden nur in begründeten Fällen bewilligt.

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00geschlossen

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
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