Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Plakataushang

Zu beachten sind die gesetzlichen Vorschriften wie das Reklamereglement, die Verordnung zum Reklamereglement betreffend Aushang von Plakaten sowie die Verordnung betreffend den Aushang von Wahl-, Abstimmungs- und Parteiplakaten auf öffentlichem Grund sowie für den gemeinsamen Versand von Wahlempfehlungen.

Wildes Plakatieren an öffentlichen Einrichtungen ist verboten, und die Urheber haben mit Strafverfolgung zu rechnen. Zusätzlich wird das Entfernen widerrechtlich angebrachter Plakate und die Reparatur der beschädigten Flächen den Verursachern in Rechnung gestellt.

Ordnungsdienst, Tiefbau, Umwelt und Planung

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen