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Wohnungsabnahmen

Bei Aufgabe einer Mietwohnung besteht sowohl für den Vermieter, wie auch für den ausziehenden Mieter, die Möglichkeit, eine amtliche Wohnungsabnahme zu verlangen. Die Aufforderung für die Wohnungsabnahme ist mindestens 2 Wochen vor dem Auszug beim Ordnungsdienst telefonisch (061 706 95 42) zu beantragen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Die Abnahme ist kostenpflichtig und muss durch diejenige Partei bezahlt werden, welche die Abnahme wünscht.
  • Die Wohnung muss geräumt sein. Grundsätzlich erfolgt im Anschluss an die Abnahme die Schlüsselabgabe.
  • Es wird ein Abnahmeprotokoll über den Zustand der Wohnung erstellt. Offensichtliche Mängel werden notiert.
  • Beide Parteien erhalten eine Kopie des Abnahmeprotokolls.

Die Kosten für die Wohnungsabnahme betragen Fr. 100.-- für die erste Stunde. Darüber hinaus Fr. 25.-- für jede angebrochene Viertelstunde.

Mieterinnen- und Mieterverband Baselland
Hauseigentümerverband Baselland
Ordnungsdienst, Tiefbau, Umwelt und Planung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
E-Mail

 
 

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00
Mittwoch 14.00 - 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00

Gemeindebibliothek Arlesheim

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
 
 
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