Wenn Sie den Wohnsitz wechseln, melden Sie sich bitte innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten. Sie haben die Möglichkeit, die Abmeldung und Anmeldung online zu tätigen. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie unter
Möchten Sie die Abmeldung / Anmeldung persönlich tätigen, benötigen Sie die unten aufgeführten Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor der Anmeldung bei Ihrer jetzigen Niederlassungsgemeinde abmelden müssen.
Für die Anmeldung oder Abmeldung von Minderjährigen mit nur einem Elternteil,
werden zusätzliche Unterlagen benötigt.
Abmeldung
- Identitätsausweis
- Wegzugadresse
- Wegzugsdatum
Anmeldung
CH-Staatsangehörige und
EU/EFTA Staatsangehörige (Zuzug innerhalb der Schweiz) und
Drittstaatangehörige (Zuzug innerhalb Kanton BL)
- Identitätskarte oder Pass
- Heimatschein (falls vorhanden)
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
- Krankenkassennachweis (KVG)
- Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
- Ausländerausweis
- aktuelles Zivilstands-Dokument:
Ist Ihr Zivilstand im schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen, müssen keine Zivilstands-Dokumente eingereicht werden. Ausländische Staatsangehörige benötigen aktuelle internationale Zivilstandsnachweise aus ihrem Heimatland, sofern ihr Zivilstand nicht bereits im schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen ist. Gegebenenfalls ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung der Dokumente erforderlich.
EU/EFTA-Staatsangehörige (Zuzug aus dem Ausland)
- Identitätskarte oder Pass
- Krankenkassennachweis (KVG)
- Kopie des Arbeitsvertrages oder der Arbeitsbestätigung
- Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
- aktuelles Zivilstands-Dokument:
Ausländische Staatsangehörige benötigen aktuelle internationale Zivilstandsnachweise aus ihrem Heimatland, sofern ihr Zivilstand nicht bereits im schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen ist. Gegebenenfalls ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung der Dokumente erforderlich. - Fragebogen
Drittstaatangehörige (Zuzug aus dem Ausland oder einem anderen Kanton)
- Pass
- Kopie der Ermächtigung zur Visumerteilung (bei Zuzug aus dem Ausland)
- Kopie des Arbeitsvertrages oder der Arbeitsbestätigung (bei Zuzug aus dem Ausland, falls vorhanden)
- Ausländerausweis (bei Kantonswechsel)
- Krankenkassennachweis (KVG)
- Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
- Für den Kantonswechsel muss ein Gesuch an das Amt für Migration BL gesandt werden.
- aktuelles Zivilstands-Dokument:
Ausländische Staatsangehörige benötigen aktuelle internationale Zivilstandsnachweise aus ihrem Heimatland, sofern ihr Zivilstand nicht bereits im schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen ist. Gegebenenfalls ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung der Dokumente erforderlich.
- Fragebogen
Der Fragebogen ist unter diesem Link auch auf Englisch, Italienisch und Französisch zu finden.