Für andere Sprachen nutzen Sie bitte einen Browser mit Übersetzungsfunktion (z.B. Firefox oder Google Chrome).

For other languages, please use a browser with a translation function (Firefox or Google Chrome).

Anmeldung, Abmeldung

Wenn Sie den Wohnsitz wechseln, melden Sie sich bitte innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten. Sie haben die Möglichkeit die Abmeldung und Anmeldung online zu tätigen. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie unter

www.eumzug.swiss


Möchten Sie die Abmeldung/Anmeldung persönlich tätigen, benötigen Sie die unten aufgeführten Unterlagen.

Falls ein Elternteil resp. nicht verheiratete Eltern mit unmündigen Kindern umziehen, wird zusätzlich das Formular «Erklärung elterliche Sorge» benötigt.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor der Anmeldung bei Ihrer jetzigen Niederlassungsgemeinde abmelden müssen.

Abmeldung

  • Identitätsausweis
  • Wegzugadresse
  • Wegzugsdatum


Anmeldung 

CH-Staatsangehörige und 
EU/EFTA Staatsangehörige (Zuzug innerhalb der Schweiz) und
Drittstaatangehörige (Zuzug innerhalb Kanton BL)

  • Identitätskarte oder Pass
  • Heimatschein (falls vorhanden)
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)
  • Krankenkassenkarte
  • Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
  • Ausländerausweis


EU/EFTA-Staatsangehörige (Zuzug aus dem Ausland)

  • Identitätskarte oder Pass
  • Krankenkassenkarte (falls vorhanden)
  • Kopie des Arbeitsvertrages oder der Arbeitsbestätigung
  • Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung 
  • Fragebogen


Drittstaatangehörige (Zuzug aus dem Ausland oder einem anderen Kanton)

  • Pass
  • Kopie der Ermächtigung zur Visumerteilung (Zuzug aus dem Ausland)
  • Kopie des Arbeitsvertrages oder der Arbeitsbestätigung (Zuzug aus dem Ausland, falls vorhanden)
  • Ausländerausweis (bei Kantonswechsel)
  • Kopie Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
  • Für den Kantonswechsel muss ein Gesuch an das Amt für Migration BL gesandt werden
  • Fragebogen 



Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG)
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz AUG)
Anmeldungs- und Registergesetz (ARG)
Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV)
Einwohnerdienste / Empfang

Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
E-Mail

 
 

Wir freuen uns über Ihr Feedback

 
 

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00
Mittwoch 14.00 - 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00

Gemeindebibliothek Arlesheim

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
 
 
Birsstadt-TV
Crossiety
Setzwerk
Entwicklungskonzept Ortskern
 Birsstadt
 

© 2024 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.