Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss die gesuchstellende Person persönlich erscheinen und hat sich durch einen amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte) auszuweisen. Bitte beachten Sie, dass allenfalls weitere Dokumente verlangt werden können.
Für eine beglaubigte Fotokopie muss zwingend das Originaldokument mitgebracht werden.
Gebühren:
Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet 20.- Franken.
Die Beglaubigung einer Abschrift, einer Fotokopie oder eines Auszugs kostet pro beglaubigte Seite 10.- Franken.
Für Personen, die nicht in Arlesheim wohnhaft sind, wird eine zusätzliche Aufwandgebühr von 20.- Franken erhoben.
Beglaubigungen können auch bei der Landeskanzlei oder einem Notar Ihrer Wahl gemacht werden.