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Die Naturgefahrenkarten zeigen, welche Siedlungsgebiete wie stark und wie häufig von Naturgefahren bedroht sind. Naturgefahrenkarten sind ein wichtiges Planungsinstrument für Gemeinde- und Kantonsbehörden. In den Naturgefahrenkarten werden ausschliesslich gravitative, d.h. von der Schwerkraft abhängige Naturgefahren wie Überflutungen, Steinschlag und Rutschungen erfasst.
Nicht Teil der Naturgefahrenkarten sind die Gefährdung durch andere Naturereignisse wie Erdbeben, Sturm, Hagel, Dürre oder Frost. Die Naturgefahrenkarten dienen als Grundlage für die Massnahmenplanung. Dabei stehen raumplanerische Massnahmen im Vordergrund.
Der Kanton informiert detailliert über die Entstehung und Umsetzung der Naturgefahrenkarten.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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