24.09.2015
Am 31. Oktober läuft die Frist zur Bezahlung der Gemeindesteuern 2015 ab.
Gemeindeverwaltung. Wenn die provisorische Steuerrechnung 2015 fristgerecht bezahlt wird, verrechnen wir keinen Verzugszins, sofern der Restbetrag der definitiven Steuerrechnung innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird. Der Verzugszins beträgt 5%. Sollten Sie für das Jahr 2015 noch keine Vorausrechnung erhalten haben, empfehlen wir, eine Zahlung in Höhe der letzten definitiven Steuerrechnung zu leisten.