Für andere Sprachen nutzen Sie bitte einen Browser mit Übersetzungsfunktion (z.B. Firefox oder Google Chrome).
For other languages, please use a browser with a translation function (Firefox or Google Chrome).
21.05.2015
In letzter Zeit mussten auf der Verwaltung vermehrt Klagen bezüglich offener Feuer im Siedlungsgebiet entgegen genommen werden.
Gemeindeverwaltung. Wir gehen davon aus, dass Schnittgut aus den Gartenanlagen verbrannt wurde. Wir weisen darauf hin, dass es verboten ist, im Siedlungsgebiet offene Feuer zu entfachen. Feuer dürfen nur in dafür vorgesehenen Einrichtungen wie Grills oder Cheminées entfacht werden. Zudem dürfen ausschliesslich naturbelassenes Holz oder Grillkohle verbrannt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Bussen nach dem Umweltschutzgesetz und dessen Verordnung bestraft.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
© 2024 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».