Gemeindeversammlung 24.11.2016

25.11.2016

Die Gemeindeversammlung von gestern hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2016 wird genehmigt.

2.1 Der § 3 Abs. 2 des Verwaltungs- und Organisationsreglements wird wie folgt ergänzt:
2 Die weiterführenden Dokumentationen zu den Geschäften können auf der Verwaltung eingesehen werden und sind – soweit technisch möglich – auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet.
2.2 Der § 5 des Verwaltungs- und Organisationsreglements wird wie folgt ergänzt:
h. Kommission für Standortfragen (neu)
2.3 Das Verwaltungs- und Organisationsreglement wird mit den beschlossenen Ergänzungen genehmigt und nach Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft per 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.
2.4 § 2 Abs. 2 sowie § 3 des Reglements über den Trottenfonds vom 2. Dezember 2010 werden wie folgt geändert:
§ 2 Äufnung des Fonds
2 Dem Fonds werden weiter zugewiesen:
- Beiträge der Gemeinde, die im Budget beschlossen werden;
- Beiträge und Spenden Dritter;
- Erträge aus Kulturprojekten
§ 3 Verwendung des Fondskapitals
Über die Verwendung von Mitteln aus dem Fonds beschliesst der Gemeinderat.
2.5 § 28 des Quartierplanreglements Ortskern der Einwohnergemeinde Arlesheim vom 23. November 1987 wird aufgehoben.

3. Das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung wird zur Überarbeitung unter Einbezug der verschiedenen Akteure an den Gemeinderat zurückgewiesen.

4.1 Für den Neubau des Reservoirs Goben Arlesheim/Dornach wird ein Baukredit in der Höhe von CHF 4‘691‘000.--zuzüglich allfälliger Bauteuerung gemäss Zürcher Baukostenindex Basis April 2010 = 100 Punkte (Index April 2016 99.2 Punkte) bewilligt.
4.2 Der Gemeinderat wird zum Abschluss des Baurechtsvertrages mit der Bürgergemeinde Dornach ermächtigt.

5.1 Das Budget 2017 der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
5.2 Festsetzung der Gemeindesteuersätze
a) Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StFG):
Steuerfuss: 45 % der Staatssteuer (wie bisher)
b) Ertrags- und Kapitalsteuer juristischer Personen (§§ 58,3 und 62,1 StFG):
Ertragssteuer, Steuersatz: 4 % des Reinertrages (wie bisher)
Kapitalsteuer, Steuersatz: 2,75 ‰ des Kapitals (wie bisher)

6. Der Finanzplan 2017 – 2021 wird zur Kenntnis genommen.

Die Beschlüsse 2 und 4 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 24. November 2016.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

 
 

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Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

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Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
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