Letzter Aufruf: Gratulation der Gemeinde für aussergewöhnliche Leistungen

22.02.2024

Der Gemeinderat ehrt aussergewöhnliche Leistungen, die im Jahr 2023 für Arlesheim erbracht wurden. So zeichnet er auch das kinderfreundlichste Projekt aus, das von einer Kinderjury ausgewählt wird.

Die Gemeindeverwaltung. Am Freitag, 26. April 2024, werden aussergewöhnliche Leistungen geehrt. Der Gemeinderat gratuliert all jenen Einzelpersonen, Mannschaften und Vereinen, die in Arlesheim zu Hause sind und im Jahr 2023 an sportlichen, kulturellen oder anderen Anlässen gute Platzierungen (1.-3. Rang nationale Wettkämpfe, 1.- 6. Rang internationale Wettkämpfe) erreicht haben. Eingeladen werden auch Einzelpersonen, die nicht in Arlesheim wohnen, aber für einen Arlesheimer Verein gestartet sind. Die erbrachte Leistung muss anhand eines Diploms, einer Urkunde oder einer Rangliste nachweisbar sein.
Falls Sie die oben erwähnten Bedingungen erfüllen oder eine Person kennen, welche diese erfüllt, melden Sie sich bis zum 29. Februar 2024 bei der Gemeindeverwaltung, entweder via E-Mail an vrnjschkrlshmblch oder telefonisch 061 706 95 45.
In einer speziellen Kategorie werden Personen oder Organisationen geehrt, die einen besonderen Beitrag im Bereich der Freiwilligenarbeit erbracht haben. Gerne nehmen wir auch dafür Ihre Vorschläge entgegen.

Auszeichnung der Gemeinde für kinderfreundlichstes Projekt
Im Rahmen dieser Veranstaltung wird auch das kinderfreundlichste Projekt von Arlesheim gekürt. Kennen Sie ein Projekt für Kinder und Jugendliche, welches Ihrer Meinung nach diesen Titel verdient? Dann freuen wir uns, Ihre Vorschläge auf die Nominationsliste zu nehmen. Schicken Sie Ihre Vorschläge bis zum 29. Februar 2024 an skrlshmblch
In der Bibliothek hängt ab sofort ein Plakat, auf das sowohl Kinder als auch Erwachsene ihre Vorschläge eintragen können. Eine Kinderjury wählt das Gewinnerprojekt aus, das am 26. April ausgezeichnet wird.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

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E-Mail

 
 

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Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
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