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Invasive Neozoen

11.07.2024

Bekämpfung des Japankäfers

In der vergangenen Woche wurde in den regionalen Medien die notwendige Bekämpfung des Japankä-fers thematisiert. Der Japankäfer ist in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt
und unterliegt somit der Melde- und Bekämpfungspflicht. Die Gegend um die Grün 80 in Münchenstein wurde nach dem Auffinden einiger Exemplare zur Quarantäneregion erklärt.
Das gesamte Gemeindegebiet von Arlesheim liegt in der Pufferzone für die Quarantäne des Japankäfers in der Grün 80. Gemäss kantonaler Allgemeinverfügung vom 4. Juli 2024 ist es ab sofort bis zum 30. September 2024 generell verboten, Pflanzenmaterial aus Grünpflege aus der Pufferzone herauszubringen.
Die Grünabfuhr in Arlesheim ist gewährleistet, weil die Verwertung innerhalb der Pufferzone erfolgt (Das Material wird zur Kompostierungsanlage der Stadtgärtnerei Basel in Arlesheim gebracht.).
Die dezentrale Kompostierung auf den Arlesheimer Anlagen und die Verwendung dieser Komposterde unterliegt bis auf Weiteres keinen Einschränkungen.

Japankäfer

Die Gemeindeverwaltung

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