Die Gemeindeversammlung vom 24. April 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. Februar 2024 wird genehmigt.
- Das Reglement über Beiträge an geschützte Bauten und Bäume wird gemäss Vorlage genehmigt und tritt nach Genehmigung durch die Bau- und Umweltschutzdirektion am 1. Juni 2024 in Kraft.
- Das Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen wird gemäss Vorlage beschlossen und tritt nach Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.
- Das Reglement über die Beiträge an betreutes Wohnen im Alter wird mit nachfolgender Änderung beschlossen und tritt nach Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion am 1. Juli 2024 in Kraft:
§ 8 Abs. 2
Erben von Personen, welche Beiträge gemäss diesem Reglement erhalten haben, sind zur Rückzahlung der erhaltenen Beiträge aus der Erbschaft verpflichtet, soweit diese den Erbschafts-Freibetrag von CHF 10'000.- (gestrichen: übersteigen) übersteigt. - Das Antennenreglement vom 27. Juni 1979 (SRS 7.4-4) wird aufgehoben.
- Der Kredit in Höhe von CHF 116'000.– für die Erarbeitung eines kommunalen Abstellplatzreglements sowie eines Reglements über die öffentliche Parkierung wird abgelehnt.
Die Beschlüsse 2 bis 6 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 25. April 2024.
Arlesheim, 24. April 2024
Die Gemeindeverwaltung