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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 24. April 2024

25.04.2024

Die Gemeindeversammlung vom 24. April 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. Februar 2024 wird genehmigt.
  2. Das Reglement über Beiträge an geschützte Bauten und Bäume wird gemäss Vorlage genehmigt und tritt nach Genehmigung durch die Bau- und Umweltschutzdirektion am 1. Juni 2024 in Kraft.
  3. Das Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen wird gemäss Vorlage beschlossen und tritt nach Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.
  4. Das Reglement über die Beiträge an betreutes Wohnen im Alter wird mit nachfolgender Änderung beschlossen und tritt nach Genehmigung durch die Finanz- und Kirchendirektion am 1. Juli 2024 in Kraft:
    § 8 Abs. 2
    Erben von Personen, welche Beiträge gemäss diesem Reglement erhalten haben, sind zur Rückzahlung der erhaltenen Beiträge aus der Erbschaft verpflichtet, soweit diese den Erbschafts-Freibetrag von CHF 10'000.- (gestrichen: übersteigen) übersteigt.
  5. Das Antennenreglement vom 27. Juni 1979 (SRS 7.4-4) wird aufgehoben.
  6. Der Kredit in Höhe von CHF 116'000.– für die Erarbeitung eines kommunalen Abstellplatzreglements sowie eines Reglements über die öffentliche Parkierung wird abgelehnt.

Die Beschlüsse 2 bis 6 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 25. April 2024.

Arlesheim, 24. April 2024

Die Gemeindeverwaltung

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