17.05.2018
Am Donnerstag, 21. Juni 2018 findet um 19.30 Uhr in der Aula der Gerenmattschulen die Gemeindeversammlung mit folgenden Traktanden statt:
1 - Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18.04.2018
2 - BLPK: Abfederungsmassnahmen
3 - Rechnung 2017
4 - Bericht der Geschäftsprüfungskommission für das Jahr 2017
5 - Quartierplan Schwinbach Süd; Quartierplan-Reglement
6 - Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
7 - Erheblicherklärung nach § 68 Gemeindegesetz / Antrag von Sylvia Tschanz-Siegfried
8 - Diverses
Die Einladung zur Gemeindeversammlung erhalten Sie rechtzeitig anfangs Juni. Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass seit einem Jahr in der Einladung keine detaillierten Erläuterungen mehr abgedruckt sind. Sie finden diese aber ebenfalls ab anfangs Juni auf unserer Internetseite oder können einen Ausdruck auf der Verwaltung abholen. Falls Sie ein Abo bestellen möchten, können Sie dies bei den Einwohnerdiensten (061 706 95 55 oder einwohnerdienste@arlesheim.bl.ch) tun oder auf unserer Homepage das entsprechende Formular ausfüllen. Dann schicken wir Ihnen die Einladung mit ausführlichen Erläuterungen wieder per Post nach Hause.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen | 14.00 – 18.00 |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
© 2024 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».