Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Bäume fällen

19.06.2014

In Grünzone und Quartierplänen ist das Fällen von Bäumen bewilligungspflichtig.

Gemeinderat. In der Gemeinde Arlesheim gibt es klar definierte Grünzonen. Diese Zonen befinden sich nicht zwingend auf öffentlichen Plätzen oder der Allmend. Es ist durchaus möglich, dass die Grünzone über private Parzellen laufen (siehe Zonenplan). Gemäss §7.2 des Zonenreglements der Gemeinde Arlesheim haben Grünzonen in Bezug auf Gebietstrennung, Auflockerung, Ästethik, Pflanzenschutz, Ökologie, etc. wichtige Funktionen zu erfüllen und sind deshalb als solche zu belassen und zu pflegen. Dies bedeutet, dass die Eigentümer der Parzellen mit Grünzonen Bäume oder Sträucher nur mit Bewilligung des Gemeinderates fällen oder entfernen dürfen. Zudem müssen die entfernten Pflanzen anzahlmässig wieder ersetzt werden.


Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen