Es werden Beiträge an die frühe Förderung (inkl. Sprachförderung) gewährt. Der Anspruch und die Höhe der Beiträge sind abhängig vom Einkommen und vom Erwerbspensum oder einer sozialen Indikation. Die Voraussetzungen sind im Reglement und in der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung geregelt.
Hinweis: Die Kostengutsprache ist befristet auf das jeweilige Schuljahr. Die Erneuerung bedingt einen erneuten Antrag.
Weitere Dokumente
Infoblatt Betreuungsgutscheine
Antragsformular Betreuungsgutscheine
Antragsformular Frühe Förderung
Antragsformular Tageslager
Bestätigung Arbeitgeber
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde, Tel. 061 706 95 55.
Die Stiftung Sunnegarte bietet im Auftrag der Gemeinde Arlesheim am Stollenrain 10 sowie am Standort Blauenstrasse schulergänzende Betreuungsangebote für Kindergarten- und Primarschulkinder an.
Telefon Pädagogische Leitung: 061 701 49 25, E-Mail
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen | 14.00 – 18.00 |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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