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Adresse: |
Musikschulrat |
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Telefon: |
+41 61 701 79 61 |
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E-Mail |
Aufgaben des Musikschulrates
- er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Oeffentlichkeit
- er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung
- er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern vor
- er genehmigt das Schulprogramm
- er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse
- er kann eine Anzahl von Tagen festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können
- er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung
Für die Tätigkeit des Musikschulrates sind die Bestimmungen des kantonalen Bildungsgesetzes und des Musikschulreglementes der Gemeinde massgebend.
Die Geschäfte des Musikschulrates werden von der Schulleitung oder ressortverantwortlichen Mitgliedern des Musikschulrates vorbereitet. Der Leiter der Musikschule und Vertreter/innen der Lehrerschaft sind mit beratender Stimme an den Sitzungen des Schulrates anwesend.
Wahl
Der Musikschulrat wird gemäss Gemeindeordnung alle vier Jahre vom Schulrat gewählt. Die laufende Amtsperiode hat am 1. August 2008 angefangen und dauert bis zum 31. Juli 2012.
Mitglieder
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Name |
Vorname |
Funktion | |
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Bischof-Müller |
Ursula |
Präsidium | |
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Fritschi |
Anton |
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Hörmann |
Beat |
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Muster |
Thilo |
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Thüring-Möhring |
Angela |
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von Hahn |
Dominique |
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Waldner |
Thomas |
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