Aufgabe und Organisation

Aufgabe
Der Gemeinderat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde. Er sorgt für eine rechtmässige, leistungsfähige und bürgernahe Tätigkeit der Behörden und der Verwaltung. Die Aufgaben des Gemeinderates sind im Gemeindegesetz des Kantons geregelt; die Kompetenzen in der Gemeindeordnung der Gemeinde Arlesheim.

 

Wahl
Der Gemeinderat wird alle vier Jahre von den Arlesheimer Stimmberechtigten an der Urne gewählt. 

 

Organisation
Der
Gemeinderat triftt sich in der Regel wöchentlich zu einer zweistündigen Sitzung im Gemeindehaus. Die Geschäfte werden von der Verwaltung vorbereitet und vom jeweils zuständigen Mitglied des Gemeinderates vorgestellt und erläutert. Die Geschäftsordnung regelt die Behandlung der Geschäfte. Die Zuständigkeit der einzelnen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ist in der Rubrik Departemente beschrieben.

 

Der Gemeindepräsident vertritt den Gemeinderat nach Aussen. Er leitet die Sitzungen des Gemeinderates. Die Gemeindeverwalterin ist Schreiberin des Gemeinderates und leitet die Verwaltung. Die Mitglieder der Verwaltungsleitung nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gemeinderates teil.

 

Leitbild

Wetter