28.09.2023
Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit.
Gemeindeverwaltung. Deshalb verlangt die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle von Feuerungsanlagen. Gemäss kantonaler Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle haben die Gemeinden die Verantwortung, die periodische Kontrolle der Feuerungsanlagen auf dem Gemeindegebiet nach den Vorgaben der LRV sicherzustellen. Ölfeuerungen sind alle zwei Jahre zu kontrollieren, Gasfeuerungen alle vier Jahre.
In der Gemeinde Arlesheim ist die Feuerungskontrolle liberalisiert (vgl. dazu das Reglement, bzw. die Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle). Das bedeutet, dass Sie die anstehende Kontrolle wahlweise durch die für die amtliche Feuerungskontrolle mandatierte Firma Fred Senn AG, oder durch eine von Ihnen beauftragte Servicefirma ausführen lassen können. Die Details dazu werden in den kommenden Tagen mit der Meldekarte und dem Merkblatt an diejenigen Anlagebesitzerinnen und -besitzer versendet, deren Feuerungsanlage in der Messperiode 2023/2024 zu kontrollieren ist.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihre Mitarbeit.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen | 14.00 – 18.00 |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 | geschlossen |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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