08.05.2014
Als Mitglied für die Sozialhilfebehörde Arlesheim wurde Cäcilia Weiligmann in stiller Wahl gewählt.
Gemeinderat. Der Gemeinderat der Gemeinde Arlesheim hat am 29. April 2014, gestützt auf den eingegangenen Wahlvorschlag, als Mitglied für die Sozialhilfebehörde Arlesheim bis zum Ende der laufenden Amtsperiode, in Stiller Wahl als gewählt erklärt:
Cäcilia Weiligmann, 1961, Frischluft
Aufgrund von § 30 und § 33 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 4 und § 5 der Gemeindeordnung Arlesheim entfällt somit die Urnenwahl.
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit der Stillen Wahl sind gemäss § 83 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen seit der amtlichen Publikation beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, 4410 Liestal, einzureichen. Der Post übergebene Einsprachen gelten als rechtzeitig eingegangen, wenn sie den Poststempel des genannten Tages tragen.
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