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02.06.2016
Der Gemeinderat hat für die Verteilung von Beiträgen an soziale Projekte Richtlinien verabschiedet.
Gemeinderat. Diese basieren auf dem Reglement über den Sozialfonds vom 20. Juni 2013. Der Sozialfonds steht für die Mitfinanzierung oder die vollständige Finanzierung von nicht gewinnorientierten Projekten, Organisationen und Dienstleistungen u.ä. zur Verfügung. Diese müssen in Arlesheim ausgeführt werden oder beheimatet sein oder einen Bezug zu Arlesheim haben und sie müssen einem sozialen Zweck dienen.
Im Rahmen der ordentlichen Vergabungen im Januar, Mai und September, werden künftig auch die Anträge zum Sozialfonds behandelt. Gesuche für unterstützenswerte Projekte müssen zwei Monate vor der Vergabung schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Die Richtlinien finden Sie auf unserer Homepage.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 | |
Donnerstag, 9. Mai 2024 (Auffahrt) | ganzer Tag geschlossen | |
Freitag, 10. Mai 2024 | ganzer Tag geschlossen |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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