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18.07.2019
Für den Aushang der Wahlplakate und den Versand von Wahlmaterial gelten neue Regeln.
Gemeinderat. An seiner letzten Sitzung genehmigte der Gemeinderat die überarbeiteten Richtlinien vom 17. November 2015 betreffend den Aushang von Wahl-, Abstimmungs- und Parteiplakaten auf öffentlichem Grund sowie für den gemeinsamen Versand von Wahlempfehlungen für Parteien.
Die Akkreditierung von verschiedenen Ortsparteien in den letzten Monaten machte eine Überarbeitung fällig. Zudem war der Aushang von Wahlplakaten auch immer wieder ein Thema an den Turmgesprächen des Gemeinderats mit den Parteien.
Für aktive, sichtbare Parteien in der Gemeinde ändert sich nichts. Sie werden zu den Turmgesprächen eingeladen, können im Dorf Wahlplakate platzieren lassen und die Gemeinde unterstützt sie beim Versand von Wahlmaterial. Das Aushängen von Plakaten und der Versand von Wahlempfehlungen sind neu auch für Einzelpersonen oder weitere Gruppierungen, die an einer Wahl teilnehmen, möglich. Diese müssen sich im Vorfeld bei der Verwaltung anmelden.
Die überarbeiteten Richtlinien finden Sie hier.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 | |
Donnerstag, 9. Mai 2024 (Auffahrt) | ganzer Tag geschlossen | |
Freitag, 10. Mai 2024 | ganzer Tag geschlossen |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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