Für andere Sprachen nutzen Sie bitte einen Browser mit Übersetzungsfunktion (z.B. Firefox oder Google Chrome).
For other languages, please use a browser with a translation function (Firefox or Google Chrome).
20.06.2019
Am 12. August 2019 beginnt der nächste Nähkurs. Die detaillierte Ausschreibung finden Sie im Inseratenteil der heutigen Wochenblatt-Ausgabe.
Gemeindeverwaltung. Die Kurse, die zweimal im Jahr angeboten werden, erfreuen sich grosser Beliebtheit und sind jeweils im Nu ausgebucht. Dies bestätigt auch eine Umfrage, die bei den Kursteilnehmenden durchgeführt wurde. Rund 80 % der Befragten sind mit dem Kurs und der Kursleitung „sehr zufrieden“. Die restlichen 20 % verteilten das Attribut „zufrieden“.
Auch das Kursangebot, die Grösse der Gruppen und die Infrastruktur wurden sehr gut bewertet.
Einige der Teilnehmenden würden es begrüssen, wenn der Kurs auf weitere Fachgebiete wie Bügeltechnik oder spezielle Nähthemen wie Taschennähen erweitert würde.
Wir danken den TeilnehmerInnen und Teilnehmern für ihr Mitwirken an der Umfrage und der Kursleiterin, Frau Merz, für ihr Engagement und die gut geführten Kurse.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 | |
Donnerstag, 9. Mai 2024 (Auffahrt) | ganzer Tag geschlossen | |
Freitag, 10. Mai 2024 | ganzer Tag geschlossen |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
© 2024 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».