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Nachtruhestörung

19.07.2018

Der wunderbare Sommer mit den lauen Nächten verlockt zu gemütlichen Abenden im Freien. Dabei vergisst man gerne die Zeit.

Gemeindeverwaltung. Denn ab 22 Uhr tritt § 21 „Nachtruhe“ des Polizeireglements der Gemeinde Arlesheim in Kraft. Lautes Abspielen von Musik ist nach 22 Uhr untersagt (§ 17) und Unterhaltungen sollten so geführt werden, dass die Nachbarn in ihrer Nachtruhe nicht gestört werden. Sollte es dennoch zu einem Zwischenfall kommen, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem Verursacher des Lärms. Ein konstruktives Gespräch ersetzt oft den Anruf zur Polizei. Sollte keine Einigung gefunden werden und ein Sicherheitsdienst vor Ort erscheinen müssen, können je nach Fall, Bussen bis zu CHF 1‘000.-- ausgesprochen werden. Die Interventionskosten werden dem Verursacher in jedem Fall in Rechnung gestellt.


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