Raumplanungs- und Baugesetz

14.09.2023

Am 01. September ist die Anpassung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) betreffend Einführung einer Rückbaubewilligungspflicht und die Änderungen der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) in Kraft getreten.

Gemeindeverwaltung. Ziel der Anpassung ist es, den Baustoffkreislauf im Kanton Basel-Landschaft zu fördern. Knappe Ressourcen und beschränkter Deponieraum können geschont werden und wertvolle Sekundärrohstoffe der Bauwirtschaft zugeführt werden. Die Rückbaubewilligungspflicht gilt generell für alle Bauten und Bauteile. Rückbaugesuche ausserhalb der Kernzone unterliegen dabei nicht der Publikations- und Auflagepflicht. Die Auflagen für Rückbauarbeiten werden in der Regel im Rahmen der Baubewilligung für Neu- oder Umbauten verfügt. Eine separate Rückbaubewilligung ist deshalb nur dann erforderlich, wenn ein Rückbau ohne Neu- oder Umbau stattfindet. Das entsprechende Gesuch ist im Zusammenhang mit einem Neubau beim Bauinspektorat Basel-Landschaft und ohne gleichzeitiges Gesuch für einen Neubau an die Gemeinde Arlesheim zu richten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons. Gerne steht Ihnen die Bauverwaltung bei Fragen zur Verfügung.

Birsstadt-TV
Crossiety
Setzwerk
Entwicklungskonzept Ortskern
 Birsstadt
Ukraine Konflikt
Kurzfilmtage 2023
 

© 2023 Gemeindeverwaltung Arlesheim. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.