14.09.2023
Am 01. September ist die Anpassung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) betreffend Einführung einer Rückbaubewilligungspflicht und die Änderungen der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) in Kraft getreten.
Gemeindeverwaltung. Ziel der Anpassung ist es, den Baustoffkreislauf im Kanton Basel-Landschaft zu fördern. Knappe Ressourcen und beschränkter Deponieraum können geschont werden und wertvolle Sekundärrohstoffe der Bauwirtschaft zugeführt werden. Die Rückbaubewilligungspflicht gilt generell für alle Bauten und Bauteile. Rückbaugesuche ausserhalb der Kernzone unterliegen dabei nicht der Publikations- und Auflagepflicht. Die Auflagen für Rückbauarbeiten werden in der Regel im Rahmen der Baubewilligung für Neu- oder Umbauten verfügt. Eine separate Rückbaubewilligung ist deshalb nur dann erforderlich, wenn ein Rückbau ohne Neu- oder Umbau stattfindet. Das entsprechende Gesuch ist im Zusammenhang mit einem Neubau beim Bauinspektorat Basel-Landschaft und ohne gleichzeitiges Gesuch für einen Neubau an die Gemeinde Arlesheim zu richten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons. Gerne steht Ihnen die Bauverwaltung bei Fragen zur Verfügung.
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
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Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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