Die Gemeindeversammlung vom 24. November 2011 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2011 wird genehmigt und verdankt.
- Der Rückzug der Gemeindeinitiative vom 9. Januar 1992 betr. Rückerstattung der Kosten für den Unterhalt der Sekundarschulhäuser wird genehmigt.
- Der Quartierplan und das Quartierplanreglement «Hübelmatt» werden genehmigt.
- Der Teilrevision des Personalreglements, Anpassung § 35 Ferienregelung, wird zugestimmt.
- Der Finanzplan 2012 - 2016 wird zur Kenntnis genommen.
- a) Der Voranschlag 2012 wird genehmigt.
b) Die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StFG) beträgt 45% der Staatssteuer (wie bisher).
c) Die Ertrags- und Kapitalsteuern juristischer Personen (§§ 58,3 und 62,1 StFG) betragen:
Ertragssteuer; 4% des Reinertrages (wie bisher)
Kapitalsteuer; 2,75‰ des Kapitals (wie bisher) - d) Der Feuerwehrpflichtersatz (§ 5 des Feuerwehrreglements) beträgt 7% des Gemeindesteuerbetrages (wie bisher)
Die Beschlüsse Nr. 2 bis 4 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 25. November 2011.
(Publiziert am 25.11.2011)