- Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2010 wird genehmigt und verdankt.
- Formulierte Gemeindeinitiative (Gesetzesinitiative)
„Änderung Finanzausgleichsgesetz“
Die Gemeinden Allschwil, Arlesheim, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Oberwil, Pfeffingen, Reinach und Schönenbuch stellen gestützt auf § 49 Abs. 1 der Kantons-verfassung und § 64 des Gesetzes über die politischen Rechte folgendes formulierte Begehren:
Das Finanzausgleichsgesetz vom 25. Juni 2009 ist wie folgt zu ändern:
§ 6 Absatz 3 - Damit es bei keiner der beitragsleistenden Gemeinden zu einer über Gebühr liegenden Abschöpfung der vorhandenen Steuerkraft kommt, darf der Pro-Kopf-Anteil der beitragsleistenden Einwohnergemeinden nicht mehr als einen in der Verordnung festgelegten Prozentsatz ihrer Steuerkraft betragen. Übersteigende Teile tragen die beitragsempfangenden Einwohnergemeinden anteilmässig nach Massgabe ihrer Ein-wohnerzahl, höchstens jedoch im Umfang der Differenz zwischen dem Ausgleichs-niveau und ihrer Steuerkraft multipliziert mit ihrer Einwohnerzahl.
§ 7
Aufgehoben.
Rückzugsklausel:
Die Gemeinderäte der Gemeinden Allschwil, Arlesheim, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Oberwil, Pfeffingen, Reinach und Schönenbuch sind ermächtigt, die Initiative zurückzuziehen:
Federführende Gemeinde:
Federführende Gemeinde ist die Gemeinde Binningen.
Der Beschluss Nr. 2 untersteht gemäss § 81a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte nicht dem Referendum.
(Publiziert am 25.3.2011)