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Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2010

Gemeinderat. Die Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2010 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. Oktober 2010 wird genehmigt und verdankt.
  2. Informationen zum Kantonalen Durchgangszentrum für Asylsuchende
  3. Die Mutation Zonenplan Siedlung, Parzelle Nr. 2522 am Dornwydenweg, wird abgelehnt.
  4. Mutation Strassennetzplan, Verlegung Fussweg Fabrikmattenweg/Dornwydenweg
    (Auf Grund der Ablehnung des Traktandums 3 hat der Gemeinderat das Geschäft zurückgezogen.)
  5. Kantonales Durchgangszentrum für Asylsuchende, Dornwydenweg, Bruttokredit Fr. 5‘400‘000.--
    (Auf Grund der Ablehnung des Traktandums 3 hat der Gemeinderat das Geschäft zurückgezogen.)
  6. Das Fondsreglement „Beiträge und Spenden an die Trotte“ wird genehmigt.
  7. Der Finanzplan 2011 – 2015 wird zur Kenntnis genommen.
  8. a) Der Voranschlag 2011 wird genehmigt.
    b) Die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StFG) beträgt 45 % der Staatssteuer (wie bisher).
    c) Die Ertrags- und Kapitalsteuern juristischer Personen (§§ 58,3 und 62,1 StFG) betragen:
    Ertragssteuer; 4 % des Reinertrages (wie bisher)
    Kapitalsteuer; 2,75 ‰ des Kapitals (bisher 3,5 ‰)
    d) Die Feuerwehrpflichtersatz (§ 5 des Feuerwehrreglements) beträgt 7% des Gemeindesteuerbetrages (wie bisher)


Der Beschluss Nr. 6 untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 3. Dezember 2010.

(Publiziert am 03.12.2010)

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