Gemeinderat. Die Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2010 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. Oktober 2010 wird genehmigt und verdankt.
- Informationen zum Kantonalen Durchgangszentrum für Asylsuchende
- Die Mutation Zonenplan Siedlung, Parzelle Nr. 2522 am Dornwydenweg, wird abgelehnt.
- Mutation Strassennetzplan, Verlegung Fussweg Fabrikmattenweg/Dornwydenweg
(Auf Grund der Ablehnung des Traktandums 3 hat der Gemeinderat das Geschäft zurückgezogen.) - Kantonales Durchgangszentrum für Asylsuchende, Dornwydenweg, Bruttokredit Fr. 5‘400‘000.--
(Auf Grund der Ablehnung des Traktandums 3 hat der Gemeinderat das Geschäft zurückgezogen.) - Das Fondsreglement „Beiträge und Spenden an die Trotte“ wird genehmigt.
- Der Finanzplan 2011 – 2015 wird zur Kenntnis genommen.
- a) Der Voranschlag 2011 wird genehmigt.
b) Die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StFG) beträgt 45 % der Staatssteuer (wie bisher).
c) Die Ertrags- und Kapitalsteuern juristischer Personen (§§ 58,3 und 62,1 StFG) betragen:
Ertragssteuer; 4 % des Reinertrages (wie bisher)
Kapitalsteuer; 2,75 ‰ des Kapitals (bisher 3,5 ‰)
d) Die Feuerwehrpflichtersatz (§ 5 des Feuerwehrreglements) beträgt 7% des Gemeindesteuerbetrages (wie bisher)
Der Beschluss Nr. 6 untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 3. Dezember 2010.
(Publiziert am 03.12.2010)