Die Gemeindeversammlung vom 22. November 2007 hat folgende Beschlüsse gefasst:

1.   

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2007 wird genehmigt und verdankt.

2.     

Für den Neubau des Gemeindewerkhofes am Dornwydenweg wird ein Bruttokredit von Fr. 5'254'000 bewilligt.

3.  a)   Dem Bruttokredit von Fr. 3'485'000 für den Bau einer Einstellhalle für 130 Parkplätze in Verbindung mit dem Neubau Gemeindewerkhof wird zugestimmt.
  b)  

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Einstellhalle nur gebaut wird, wenn der Verkauf der Parkplätze gesichert ist.

4.  a)   Dem Bruttokredit von Fr. 1'647'000 für den Umbau des Werkhofes zu einem Feuerwehrmagazin wird zugestimmt.
  b)   Für den Bau eines Warenliftes wird ein Zusatzkredit von Fr. 145'000 bewilligt.
  c)   Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beitrag der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) die Kosten für die Gemeinde auf netto Fr. 1'442'000 reduzieren wird.
                                                                                                                  
5.  a)   Die Wasserbezugsgebühr wird gemäss § 40 des Wasserreglements neu auf
Fr. 1.70 pro m3 (bisher Fr. 1.30) festgesetzt (Änderung von Punkt 1.2 der Tarifordnung).
  b)   Die Abwassergebühr wird gemäss § 40 bis des Kanalisationsreglements neu bei Fr. 1.80 pro m3 (bisher Fr. 2.20) festgesetzt.
  c)  

Auf den Beitrag der Wasserversorgung an die Abwasserbeseitigung von jährlich 10 % des Wasserzinsertrages wird verzichtet. § 31 Abs. 2 des Kanalisationsreglements wird ersatzlos gestrichen.

  d)  

Auf den Beitrag der Einwohnergemeinde an die Abwasserbeseitigung von
10 % der Abrechnungssumme von neu erstellten Kanalisationen wird verzichtet. § 31 Abs. 1 des Kanalisationsreglements wird ersatzlos gestrichen.

6.     

Der Finanzplan 2008 – 2012 wird zur Kenntnis genommen.

7.  1.  

Der Voranschlag 2008 wird genehmigt. Zur Förderung von Sonnendächern wird zusätzlich ein Betrag von Fr. 40'000 beschlossen.

  2. a)

Die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen beträgt 45 % der Staatssteuer (wie bisher).

    b)

Die Ertrags- und Kapitalsteuer juristischer Personen betragen:
Ertragssteuer; 4 % des Reinertrages (wie bisher)
Kapitalsteuer; 5 ‰ des Kapitals (wie bisher)

     

Am 25. November 2007 wird die Unternehmenssteuerreform dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Wenn das Volk der Vorlage zustimmt, wird eine Kapitalsteuer von 3,5 ‰ erhoben.

    c)

Feuerwehpflichtersatz (§ 5 des Feuerwehrreglements):
7 % des Gemeindesteuerbetrages (wie bisher)

Die Beschlüsse 2, 3, 4 und 5 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 23. November 2007.

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