Die Gemeindeversammlung vom 22. November 2007 hat folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. |
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2007 wird genehmigt und verdankt. | ||
| 2. |
Für den Neubau des Gemeindewerkhofes am Dornwydenweg wird ein Bruttokredit von Fr. 5'254'000 bewilligt. | ||
| 3. | a) | Dem Bruttokredit von Fr. 3'485'000 für den Bau einer Einstellhalle für 130 Parkplätze in Verbindung mit dem Neubau Gemeindewerkhof wird zugestimmt. | |
| b) |
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Einstellhalle nur gebaut wird, wenn der Verkauf der Parkplätze gesichert ist. | ||
| 4. | a) | Dem Bruttokredit von Fr. 1'647'000 für den Umbau des Werkhofes zu einem Feuerwehrmagazin wird zugestimmt. | |
| b) | Für den Bau eines Warenliftes wird ein Zusatzkredit von Fr. 145'000 bewilligt. | ||
| c) | Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beitrag der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) die Kosten für die Gemeinde auf netto Fr. 1'442'000 reduzieren wird. | ||
| 5. | a) | Die Wasserbezugsgebühr wird gemäss § 40 des Wasserreglements neu auf Fr. 1.70 pro m3 (bisher Fr. 1.30) festgesetzt (Änderung von Punkt 1.2 der Tarifordnung). | |
| b) | Die Abwassergebühr wird gemäss § 40 bis des Kanalisationsreglements neu bei Fr. 1.80 pro m3 (bisher Fr. 2.20) festgesetzt. | ||
| c) |
Auf den Beitrag der Wasserversorgung an die Abwasserbeseitigung von jährlich 10 % des Wasserzinsertrages wird verzichtet. § 31 Abs. 2 des Kanalisationsreglements wird ersatzlos gestrichen. | ||
| d) |
Auf den Beitrag der Einwohnergemeinde an die Abwasserbeseitigung von | ||
| 6. |
Der Finanzplan 2008 – 2012 wird zur Kenntnis genommen. | ||
| 7. | 1. |
Der Voranschlag 2008 wird genehmigt. Zur Förderung von Sonnendächern wird zusätzlich ein Betrag von Fr. 40'000 beschlossen. | |
| 2. | a) |
Die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen beträgt 45 % der Staatssteuer (wie bisher). | |
| b) |
Die Ertrags- und Kapitalsteuer juristischer Personen betragen: | ||
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Am 25. November 2007 wird die Unternehmenssteuerreform dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Wenn das Volk der Vorlage zustimmt, wird eine Kapitalsteuer von 3,5 ‰ erhoben. | |||
| c) |
Feuerwehpflichtersatz (§ 5 des Feuerwehrreglements): |
Die Beschlüsse 2, 3, 4 und 5 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 23. November 2007.
