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Vormundschaftsbehörde
Domplatz 8, 4144 Arlesheim
+41 61 706 95 47
Vormundschaftsbehörde
Die Vormundschaftsbehörde trifft Massnahmen für Erwachsene und Kinder, die nicht (mehr) in der Lage sind, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Massnahmen des Vormundschaftsrechtes sind vor allem das Errichten und Aufheben von Vormund-, Beirat- und Beistandschaften und die Anordnung von Kindesschutzmassnahmen. Anhörungen von betroffenen Personen finden in der Regel vor der vorberatenden Kommission, einem Ausschuss der Vormundschaftsbehörde, statt.
Weitere Aufgaben ergeben sich aus dem Personen-, Familien-, Kindes-, Sachen-, Obligationen- und dem Kinderstrafrecht. Die Entscheide der Vormundschaftsbehörde werden von den juristischen Mitarbeiterinnen vorbereitet.
In Arlesheim amtet der Gemeinderat zugleich auch als Vormundschaftsbehörde.
Name | Vorname | Funktion |
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Zeller Zanolari | Karl-Heinz | Präsidium |
Spenger Neff | Anet | Vizepräsidium |
Eigenmann | Markus | |
Fritschi | Anton | |
Laager | Ursula | |
Stückelberger | Lukas | |
Wyss | Daniel | |