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Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren

04.07.2025

Planvorlage der BLT Baselland Transport AG betreffend: Neue Schrankenanlage BUe Birseckstrasse, öffentliche Auflage vom 4. Juli bis 5. September 2025

Der Bahnübergang Birseckstrasse in Arlesheim BL soll mit einer neuen Schrankenanlage ausgerüstet werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die bestehende Verkehrsregelungsanlage wird durch einen Bahnübergang mit Schrankenanlage und Einbindung ins Stellwerk ersetzen. Parallel wird für die Steuerung ein neues Technikgebäude erstellt.
Die Detailinformationen sind den öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen zu entnehmen - siehe untenstehende pdf-Dateien.

Aussteckung
Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt, und die Hochbauten werden profiliert (z.B. Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb etc.).

Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Art. 33 EntG geltend machen (Einsprachen gegen die Enteignung; Begehren nach den Art. 7 – 10 EntG; Begehren um Sachleistung nach Art. 18 EntG; Begehren um Ausdehnung der Enteignung nach Art. 12 EntG; die geforderte Enteignungsentschädigung nach Art. 16 und 17 EntG).
Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Einsprachen müssen schriftlich und begründet innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen eingereicht werden.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).

Inhaltsverzeichnis
Plangenehmigungsgesuch
Projektleitblatt
Übersichtsplan
Technischer Bericht
Umweltbericht
Gesuche Ausnahmegenehmigung
Gesuch Genehmigung
Situationsplan Birseckstrasse
Werkleitungen Birseckstrasse
Aussteckungskonzept
Fotodokumentation
Technischer Bericht Baselstrase / Birseckstrasse
Apparatekabine Nutzungsvereinbarung
Erdungskonzept
Sicherheitsbericht
Sachverständigenprüfbericht Phase Planung
Stellungnahme der Gesuchstellerin zur Umsetzung der Prüfergebnisse
Signal- und Situationsplan
Detailplan mit Querprofilen
Weg-Zeit-Diagramm
Projektierungsrichtlinie
Projektierungsregeln

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