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Verkehrspolizeiliche Anordnung

25.08.2016

Die neue Signalisation im Bereich des Domplatzschulhauses erhöht die Sicherheit der Kinder.

Gemeindeverwaltung. Örtlichkeit: Arlesheim, Finkelerweg, im Abschnitt Dornachweg bis Bromhübelweg
Massnahme: Signalisation Halten verboten (2.49). (Teilweise Aufhebung des Entscheides der Polizeidirektion vom 6. Juni 1980, Aufhebung des Entscheides der Polizeidirektion vom 3. Dezember 1980, Aufhebung des Entscheides des Gemeinderates
vom 16. März 1993)
Begründung: Durch das Halteverbot im Bereich des Domplatzschulhauses wird das Ein- und Aussteigenlassen der Kinder verunmöglicht und dadurch ihre Sicherheit erhöht.

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