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Reglemente genehmigt

19.07.2018

Die Reglemente "Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz" und "Kontrolle der Öl- und Gasfeuerung" sind genehmigt.

Gemeindeverwaltung. Das Reglement über Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz wurde vom Kanton genehmigt und ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Das Reglement regelt folgende wesentlichen Aspekte:
• Die Begrenzung der Zusatzbeiträge
• Die Rückforderung der Zusatzbeiträge
• Die Ausrichtung der Zusatzbeiträge
• Die Übergangsregel für Zusatzbeiträge

Auch das Reglement über die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerung wurde vom Kanton genehmigt und ist mit der dazugehörigen Verordnung am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Die Anlagebesit-zenden werden wie bisher durch die Gemeinde zur Kontrolle ihrer Anlagen aufgefordert. Sie können diese wie bisher durch die Gemeinde oder neu durch eine private Servicefirma mit ent-sprechender Qualifikation durchführen lassen.
Die vollständigen Reglemente sind auf der Homepage aufgeschaltet.


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