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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

16.05.2013

Um die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten, müssen Bäume und Sträucher regelmässig zurückgeschnitten werden.

 

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Gemeindeverwaltung. Jetzt ist die richtige Zeit, Ihre Sträucher, Hecken und Bäume entlang der Strasse, des Trottoirs und der Fusswege auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe zurückzuschneiden (§ 33 Polizeireglement). Dies bedeutet, dass der Abstand zwischen Ästen und Fahrbahn mindestens 4.50 m und zwischen Ästen und Trottoirs bzw. Fusswegen mindestens 2.50 m betragen muss. Hecken, die direkt entlang der Strassenlinie verlaufen, sind auf eine Höhe von maximal 1.20 m zurückzuschneiden. Sie haben die Gelegenheit, für das anfallende Material unseren Häckseldienst zu beanspruchen. Alle notwendigen Informationen finden Sie in der Abfallfibel, unter www.arlesheim.bl /Verwaltung/Online-Schalter oder telefonisch unter 061 706 95 55 (Gemeindeverwaltung).
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit, mit der Sie zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen beitragen.


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