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Weihnachtsbeleuchtung

03.12.2015

Die Kerzen, Sterne und Rentiere dürfen nicht die ganze Nacht leuchten.

Gemeindeverwaltung. Mit dem Beginn der Adventszeit, erwachen Sterne, Weihnachtsmänner und Rentiere an Fenstern, Fassaden, Dachgiebeln und in Gärten. Das Anbringen der Lichter soll die Vorweihnachtszeit verschönern und bringt sicher auch manch Kinderauge zum Leuchten. Doch dem Lichtermeer sind Grenzen gesetzt, wie ein Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahre 2013 aufzeigt. Lichtdekorationen und Dauerbeleuchtungen müssen um 22 Uhr ausgeschaltet werden. Grosszügiger ist die Regelung in der Zeit um Weihnachten. Vom ersten Advent bis zum 6. Januar dürfen die Dekorationen drei Stunden länger, also bis 1 Uhr nachts leuchten. Die Gemeinde bittet, sich an die Regelung zu halten.

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