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Wahlen vom 8. Februar 2015

22.01.2015

Wahlunterlagen werden rechtzeitig zugestellt.

Infolge mehrerer Nachfragen von Arlesheimer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, welche das Abstimmungscouvert der Landrats- und Regierungsratswahlen vom 8. Februar 2015 noch nicht erhalten haben, möchten wir Sie wie folgt informieren:
Gemäss § 26, Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte sind die Wahlzettel den Stimmberechtigten bis spätestens 10 Tage vor dem Wahltag durch die Gemeinden zuzustellen. Bei einer „normalen“ Abstimmung werden die Stimmzettel den Stimmberechtigten spätestens drei und frühestens vier Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt.
Die Wahlunterlagen erhalten Sie bis Anfangs nächster Woche. Somit werden die Abstimmungscouverts allen Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt.

Gesetz über die politischen Rechte

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