Abstimmungs- und Wahlresultate vom 09.02.2020
Wahlresultate Gemeinderat und Gemeindekommission
zusätzliche Informationen zu den Wahlergebnissen finden sie hier
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Wahlen sind gemäss § 83 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen seit der amtlichen Publikation (Wochenblatt vom 13.2.2020) beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, 4410 Liestal einzureichen. Der Post übergebene Einsprachen gelten als rechtzeitig eingegangen, wenn sie den Poststempel des genannten Tages tragen.