Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Gemeindesteuern 2020

23.01.2020

Vergütungs- und Verzugszins wurden vom Gemeinderat festgelegt.

Gemeinderat. Auf Steuerbeträge, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, wird ein Vergütungszins gewährt. Dieser ist auf Vorauszahlungen für das laufende und das folgende Steuerjahr sowie auf die Höhe der tatsächlich geschuldeten Steuer begrenzt.
Die Gemeindesteuern 2020 werden am 31. Oktober 2020 zur Zahlung fällig. Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für das Jahr 2020 auf 0.20 % und den Verzugszins auf 6 % festgelegt und damit im Vergleich zum Vorjahr (0,25 % und 5 %) angepasst. Die Anpassungen lehnen sich vor allem an den Kanton an. Mit Blick auf die tief liegenden Zinssätze bei den Finanzinstituten ist der Vergütungszins für die Steuerzahlerin und den Steuerzahler nach wie vor attraktiv. Der Kanton hat den Verzugszins bei 6 % und den Vergütungszins bei 0.20 % (gleich wie Vorjahr) belassen.
Die Vorausrechnungen für die Steuern 2020 werden Sie Ende Januar 2020 erhalten. Wenn Sie Teilzahlungen wünschen, stellen wir Ihnen gerne Einzahlungsscheine zu. Sie können diese telefonisch (061 706 95 55) oder via E-Mail rechnungswesen@arlesheim.bl.ch anfordern.


Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen