17.04.2014
Im November des letzten Jahres wurde eine Stimmrechtsbeschwerde gegen den Quartierplan "Uf der Höchi II" eingereicht.
Gemeinderat. Am 6. November 2013 haben vier Einwohnerinnen und Einwohner aus Arlesheim gegen die Urnenabstimmung vom 24. November 2013 eine Stimmrechtbeschwerde eingereicht. Sie beantragten eine Verschiebung der Abstimmung mit der Begründung, in den Abstimmungsunterlagen sei unsachlich informiert worden.
Die Beschwerde wurde vom Regierungsrat vollumfänglich abgewiesen. Der Beschluss des Regierungsrates ist nun in Rechtskraft erwachsen. Die Urnenabstimmung vom 24. November 2013 ist damit rechtsgültig.
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