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Gemeindesteuern

19.10.2017

Am 31. Oktober 2017 läuft die Frist zur Bezahlung der Gemeindesteuern 2017 ab

Gemeindeverwaltung. Wenn die provisorische Steuerrechnung 2017 fristgerecht bezahlt wird, verrechnen wir keinen Verzugszins, sofern der Restbetrag der definitiven Steuerrechnung innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird. Der Verzugszins beträgt 5 %. Sollten Sie für das Jahr 2017 noch keine Vorausrechnung erhalten haben, empfehlen wir, eine Zahlung in Höhe der letzten definitiven Steuerrechnung zu leisten.


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