Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Berufliche und soziale Integration

11.12.2014

Die Sozialhilfebehörde arbeitete ein Konzept aus, das den Wiedereinstieg für Sozialhilfebeziehende in den Arbeitsmarkt vereinfacht.

Gemeinderat. Am 1. Januar 2014 sind neue kantonale Bestimmungen im Bereich der Eingliederung von bedürftigen Personen in Kraft getreten. Im Hinblick auf diese gesetzlichen Änderungen beauftragte die Sozialhilfebehörde eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines Konzepts für Arlesheim, welches im Mai 2014 inklusive Umsetzungsplan durch die Sozialhilfebehörde verabschiedet und vom Gemeinderat zu Kenntnis genommen wurde.
Das Konzept sieht Massnahmen auf drei Ebenen vor: Beschäftigungen (Tagesstruktur), Förderungsprogramme (Förderung der Arbeitsfähigkeit) und Teilleistungslohnstellen. Mit den breitgefächerten Massnahmen sollen Sozialhilfebeziehende nicht nur kurz- und mittelfristig in ihrer Grund- und Arbeitsfähigkeit unterstützt, sondern nach Möglichkeit langfristig wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert und damit auch in eine materielle und soziale Selbständigkeit geführt werden.
Für den Schritt in den ersten Arbeitsmarkt sind Teilleistungslohnstellen ein besonders wichtiges Instrument. Die Gemeinde hat in Zusammenarbeit mit der Sozialhilfebehörde ein eigenes Dossier erarbeitet, welches anfangs kommenden Jahres dem Gewerbe von Arlesheim vorgestellt werden soll.

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen