Nachtruhestörung

19.07.2018

Der wunderbare Sommer mit den lauen Nächten verlockt zu gemütlichen Abenden im Freien. Dabei vergisst man gerne die Zeit.

Gemeindeverwaltung. Denn ab 22 Uhr tritt § 21 „Nachtruhe“ des Polizeireglements der Gemeinde Arlesheim in Kraft. Lautes Abspielen von Musik ist nach 22 Uhr untersagt (§ 17) und Unterhaltungen sollten so geführt werden, dass die Nachbarn in ihrer Nachtruhe nicht gestört werden. Sollte es dennoch zu einem Zwischenfall kommen, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem Verursacher des Lärms. Ein konstruktives Gespräch ersetzt oft den Anruf zur Polizei. Sollte keine Einigung gefunden werden und ein Sicherheitsdienst vor Ort erscheinen müssen, können je nach Fall, Bussen bis zu CHF 1‘000.-- ausgesprochen werden. Die Interventionskosten werden dem Verursacher in jedem Fall in Rechnung gestellt.


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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00geschlossen

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
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