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Konzession für eine Grundwassernutzung zur Trinkwassergewinnung

04.05.2017

Öffentliche Auflegung des Gesuchs für eine Konzession zur Grundwassernutzung.

Gemeindeverwaltung. Gestützt auf § 8 Abs. 2 Grundwassergesetz wird folgendes Gesuch für eine Konzession zur Grundwassernutzung öffentlich aufgelegt:
Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Arlesheim, Domplatz 8, 4144 Arlesheim
Ort der Nutzung: Bestehende Grundwasserpumpwerke "Weiden 2" (13.A.2) und "Weiden 3" (13.A.3), Grundstücke Nr. 817 und 2946, 4144 Arlesheim.
Zweck der Nutzung: Das geförderte Grundwasser (maximal je 70 Liter pro Sekunde) wird für die Wasserversorgung Arlesheim verwendet.
Dauer der Konzession: 40 Jahre
Die Gesuchsunterlagen liegen während 20 Tagen öffentlich auf und können vom 5. bis am 24. Mai 2017 während der Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung Arlesheim (Domplatz 8, 1. Stock Bauverwaltung) eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind bis spätestens am 5. Juni 2017 schriftlich und begründet der Bau- und Umweltschutzdirektion, Amt für Umweltschutz und Energie, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.

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